Willkommen
... auf der Informationsseite des Sachverständigen für das Tischlerhandwerk
Auf den nachfolgenden Seiten möchte ich Sie über die Sachverständigentätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischlerhandwerk informieren.
Bei der Sachverständigentätigkeit handelt es sich um die Beurteilung von Leistungen aus dem Bereich des Tischlerhandwerks. Meist wird die Beurteilung in Form von einem schriftlichen Gutachten durchgeführt. Dies kann für folgende Einrichtungsgegenstände oder Bauteile erfolgen:
• Fenster und Türen in Holz, Kunststoff und Aluminium
• Möbel und Innenausbau
• Wand- und Deckenverkleidungen
• Parkettböden
....und vieles mehr...
Informieren Sie sich aber auch über die Arbeit in den Bereichen:
• Bauüberwachung, baubegleitende Maßnahmen
• Überprüfung von Ausschreibungen und Ausführungen